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L E S E R B R I E F   U N S E R E S   1 .   V O R S I T Z E N D E N 

Aufgrund der negativen Berichtserstattung hat unser 1. Vorsitzender R. Ollmman einen Leserbrief in den Meinungstreff der Wetterauer Zeitung gesetzt


 


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V O R V E R U R T E I L U N G 

Vorverurteilung aufgrund von Vorurteilen gegenüber Anglern

Wie man dem nebenstehenden Artikel aus der WZ entnehmen kann, ist ein Graureiher wahrscheinlich Opfer von Anglern geworden.

Es wird in dem Artikel von dem Umweltschutzbeauftragten der Stadt Bad Nauheim Rudi Nein erklärt, dass nur darüber spekuliert werden kann, wer das Tier getötet haben könnte.
Aber gleich im nächsten Satz wird von ihm ausgeführt, dass der Graureiher bei Anglern und Besitzer von Gartenteichen ja sehr unbeliebt ist.
Und es wäre nicht der erste seiner Art, der auf so grausame Weise endet. Und nur, weil man ihm nicht das Recht zugesteht, sich auf natürliche Weise zu ernähren.

Das ist natürlich völliger Blödsinn, kein Angler würde solch eine Tat begehen!

Es ist auch abwegig anzunehmen, dass dieser Vogelart von Anglern verwehrt wird, sich auf natürliche Weise zu ernähren.
Jedem Graureiher ist selbstverständlich seine Mahlzeit von Herzen gegönnt.

Da die Vogelgrippe in Hessen immer noch ein Thema ist und erst im Februar 2017 ein Silberreiher in Bad Nauheim daran gestorben ist, hätte man das tote Tier besser auf diese Kranhkeit hin untersuchen sollen, statt gleich einen solch reißerischen Artikel zu veröffentlichen. Schließlich gilt das nahegelegene Bingenheimer Ried für Infektionskrankheiten als ornithologisches Risikogebiet und das Brutgebiet von mindestens einem Dutzend Graureihern liegt nur zwei Flugminuten weg in Weckesheim am Sportplatz.


 

Wetterauer Zeitung 04042017



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M Ö R D E R F I S C H E   U N D   B Ö S E   A N G L E R   D E Z I M I E R E N   E N T E N 

Teuflische Raubfische und störende Angler

Wie man dem nebenstehenden Artikel aus der WZ entnehmen kann, gibt es immer weniger Wasservögel am großen Kurparkteich.

Schuld daran wären die vielen und meterlangen Raubfische, welche in den großen Teich nach der Sanierung eingesetzt wurden. Diese würden gnadenlos Jagd auf die Entenküken machen.

Es ist zwar richtig, dass größere Raubfische, insbesonders Welse bei Nahrungsmangel auch einmal Wasservögel verschlingen. Das ist aber wirklich nicht die Regel, weil auch Raubfische Opportunisten sind, ihr Nahrungsspektrum konzentriert sich also auf die am leichtesten zu beschaffende Beute. Ein Hecht- oder Zandermaul ist auch nicht gerade optimiert auf das Greifen und Verschlingen von Wasservögeln.

Die häufigsten Fischarten sind nun einmal in einem euthrophierten Gewässer die massenhaft vorkommenden Rotaugen und Rotfedern. Nahrungsmangel besteht für die Raubfische im Großen Teich also nicht, warum sollten diese dann Jagd auf Wasservögel machen?

Im großen Teich gibt es gesichert nur zwei Waller die von der Stadt Bad Nauheim beim Abfischen des kleinen Teiches ohne unser Wissen umgesetzt wurden. Falls diese schlauen und vorsichtigen Jäger irgendwann einmal an den Haken gehen, werden diese selbstverständlich aus dem Gewässer entfernt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass diese sich, wenn es sich um Exemplare verschiedenen Geschlechts handelt, mittlerweile erfolgreich fortgepflanzt haben.

Bleiben also wir Angler als Störenfriede an den Ufern. Richtig ist, dass wir zum Angeln Zugang zum Ufer haben müssen, die Angelplätze, die wir verwenden dürfen, sind aber gemeinsam mit der Stadt Bad Nauheim vertraglich festgelegt worden. Und auch mit der mittlerweile verstorbenen Gründerin des Ente-Erna Team haben wir bezüglich der verwendeten Angelplätze Absprachen getroffen, die von unserer Seite auch eingehalten werden.

Wie wir festgestellt haben, gibt es auch am großen Teich eine größere Mink-Population, auch Waschbären wurden von Mitgliedern häufig beobachtet. Man sollte vieilleicht bei zukünftigen Diskussionen zu diesem Thema auch einmal darauf zu sprechen kommen!



 

Vögel in Not



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T I E R Q U Ä L E R E I 

Unvorstellbare Tierquälerei

Wie man dem nebenstehenden Artikel aus der WZ entnehmen kann, sind zwei Kormorane Opfer von Angelschnüren geworden. So etwas ist nicht nur unglaublich grausam und verachtenswert, es ist auch im höchsten Maße kriminell. Deshalb wurde auch unverzüglich von unserer Seite Strafantrag gestellt. Befremdend ist dabei, dass die Anzeige von unserer Polizei gar nicht direkt entgegengenommen wurde, es wurde uns von den Beamten aufgetragen, das auf der Onlinewache zu erledigen.

Unterschwellig wird in diesem Artikel aber leider auch vermittelt, dass dies nicht zufällig geschehen sein kann und dass diese Tiere bestimmt von Anglern gezielt geködert wurden, da so etwas bis vor nicht allzu langer Zeit in unseren Kreisen ja so Brauch war, um den unliebsamen Nahrungskonkurrenten aus dem Weg zu Räumen.

Das ist natürlich völliger Blödsinn, es war noch nie ein Brauch von Anglern, Tiere zu Quälen.

Anders als bei Mitgliedern von NABU und Co., bei dem jeder ohne jeglichen Sachkundenachweis mitspielen kann, müssen in Hessen alle Angler vor der Erteilung eines Fischereierlaubnisscheines eine Fischereiprüfung ablegen und das nicht erst seit kurzem (Fischereigesetz für das Land Hessen vom 19. Dezember 1990). Alle Angler kennen also die Rechte und Pflichten und werden vor der Erteilung umfassend geschult, siehe auch folgende Hinweise:

- Der vorgeschriebene Vorbereitungslehrgang enthält folgende Sachgebiete:
1. allgemeine Fischkunde
2. spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Gerätekunde
5. Gesetzeskunde
-
Der vorgeschriebene Vorbereitungslehrgang muss mindestens 30 Lern-Stunden betragen !
- Während des ganzen Vorbereitungslehrgangs besteht Anwesenheitspflicht !
- Bei der Prüfung muss man 60 Fragen aus der ca. 600 Fragen umfassenden offiziellen Fragensammlung beantworten (12 Fragen aus jedem o.g. Sachgebiet).

Das Fischereigesetz regelt auch die Versagungsgründe zur Erteilung eines Fischereischeines:

Der Fischereischein kann Personen versagt werden,
1. die innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes keinen Wohnsitz haben,
2. die wegen Fischwilderei oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten oder Vorrichtungen, die der Fischerei oder Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten rechtskräftig verurteilt worden sind,
3. die wegen Fälschung eines Fischereischeines oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung rechtskräftig verurteilt worden sind,
4. die wegen Verstoßes gegen fischereirechtliche, naturschutzrechtliche oder tierschutzrechtliche Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen die wegen einer solchen als Ordnungswidrigkeit zu ahndenden Zuwiderhandlung eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist,
5. gegen die wegen eines der in Nr. 2 bis 4 bezeichneten Vergehens nach § 153 a der Strafprozeßordnung von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen oder das Strafverfahren vorläufig eingestellt worden ist.

Wer also bei solch einem Vergehen erwischt wird, bekommt die Erlaubnis zum legalen Fischen entzogen. Es ist aber nicht nur der Entzug der Fischereierlaubnis, die schmerzhaft ist, ein Vereinsausschluss und die einhergehende soziale Ächtung wiegt meist viel schwerer und schreckt zusätzlich ab.

Alle uns bekannten Vereine verbieten auch das Angeln mit toten Köderfischen während der Schonzeiten von Hecht und Zander. Beim Hecht beginnt die Schonzeit bereits am 01. Februar eines Jahres, bis zum Ende der Schonzeit beim Zander am 31. Mai wird also generell nicht mit Köderfischen gefischt. Zudem sind die Gewässer meistens vereinsintern bis zum ersten gemeinsamen Fischen um Ostern gesperrt. Ein Verstoss gegen die Regeln wird selbstverständlich mit sofortigem Vereinsausstoss geahndet.

Ob Kormorane tote Fische fressen, die an einer Angelschnur auf dem Grund eines Teiches versenkt sind, muss auch angezweifelt werden, so dass man annehmen kann, dass dabei wahrscheinlich lebende Köderfische verwendet wurden. Das Benutzen von lebenden Köderfischen ist bereits seit Jahrzehnten verboten und wurde auch vorher von den meisten Anglern zu Recht abgelehnt.

Möglicherweise wurde ja auch gar nicht direkt mit einem Köderfisch geangelt, ebenso kann ein von einem Wilderer gehakter und vom Kormoran zu einem späterem Zeitpunkt verspeister Friedfisch den Vögeln zum Verhängnis geworden sein. Die sich am Körper verheddernde Angelschnur hat dann den eigentlichen Schaden angerichtet.

Einen Fischdieb, der an Fließgewässern auch Fischwilderer genannt wird, interessieren Ethik, Natur- und Tierschutz überhaupt nicht. Es werden weder Schonzeiten noch Mindestmaße beachtet, unerlaubte Hilfsmittel zum Fang kommen zum Einsatz, solange sie effektiv und unauffällig sind. Angefangen bei Schnüren aus Eisendraht, die mit einem Haken aus einem umgebogenen Nagel versehen sind, kommt alles zum Anwendung, sogar selbstgebaute Reusen und Harpunen mit angeschweissten Widerhaken wurden gefunden. Komplette Teiche wurden bereits abgelassen, würde Sprengstoff nicht mit solch einem lauten Knall einhergehen, der Einsatz wäre vorprogrammiert.

Die Fanggeräte werden meist versteckt für mehrere Tage ausgelegt, qualvoll verendete Fische findet man daher häufig. Die Fischwilderer bleiben aber meist unentdeckt, selbst überaus verdächtige Personen, die nicht gerade gefangene Fische bei sich tragen, muss man mangels Beweisen gehen lassen. Unsere Gerichte sehen auch bei einer eindeutigen Beweislage solch ein Vergehen eher als Bagatelldelikt, sogar die Staatsanwaltschaft stellt meist von sich aus ein Verfahren ein. Das kann natürlich niemanden mehr abschrecken, der allein auf Beute aus ist und nicht gerade einen Ruf als ehrbarer Bürger zu verlieren hat.

Man kann nur an jeden appelieren, beim Spazierengehen an einem Gewässer aufmerksam zu sein. Man sollte sich aber selbst nicht in Gefahr bringen und einen Verdächtigen direkt ansprechen, oft genug werden die Täter aggressiv und schlagen aus eigener Erfahrung schnell zu. Ein unauffällig geschossenes Foto mit der Handykamera ist natürlich hilfreich, auch eine spätere Kontrolle des Uferbereichs auf ausgelegte Angelschnüre ist wichtig. Selbstverständlich können Sie auch den Vorstand des ASV informieren, da aber die Mitglieder berufstätig sind, können diese aber meist nicht zeitnah vor Ort sein.


 


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T R O C K E N L E G U N G   M I T T L E R E R   W A L D T E I C H 

1999 war ein sehr trockenes Jahr.

Am 27.11.99 und 28.11 99 mussten wir die zwei oberen Teiche abgelassen, um die darin lebenden Fische zu bergen und umzusiedeln. Der Wasserstand in den zwei oberen Teichen lag zu dieser Zeit auf einem ungewöhnlich tiefen Niveau. Man muss dazusagen, dass der obere Waldteich zu der Zeit sogar noch sehr viel tiefer war, als jetzt nach der Umgestaltung zum Biotop. Heutzutage ist das Trockenfallen des oberen Teiches ja scheinbar ein gewollter Normalfall, er ist spätestens im Juni leer, für ein Feuchtbiotop also total ungeeignet, aber das ist ein anderes Thema.

Nun ist es aber nicht so, daß wir das gemacht haben, um einen möglichen Ertrag abzuschöpfen. Vielmehr war es so, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine nennenswerte Erhöhung des Wasserspiegels durch Zulauf vom Deutergraben, oder durch Regen zu verzeichnen war. Da im Monat Dezember auch für einen längeren Zeitraum mit Temperaturen unter Null Grad zu rechnen ist, wird dann die Situation für alle im Teich lebenden Tiere kritisch. Unabhängig davon, daß es wenig Tiere gibt, die ein Einfrieren überleben, kommt noch ein Faktor hinzu, der beachtenswert ist.

Durch die Atmung der Fische, Frösche, Muscheln und ebenso durch Abbauprozesse, wird Kohlendioxid frei und Sauerstoff verbraucht. Durch die Eisdecke wird das Austreten von Kohlendioxyd aus dem Wasser verhindert, so dass mit steigenden Kohlensäurekonzentrationen und damit einhergehenden pH-Verschiebungen zu rechnen ist. Bei einer Wassertiefe von zum Teil unter 30 cm ein Todesurteil.

Beim Ablassen der Teiche hatten wir auch festgestellt, daß es durch die Schlammschicht nahezu unmöglich war, alle Fische zu bergen, weshalb auch trotz aller Bemühungen viele Fische verendeten. Um ähnliches in Zukunft zu vermeiden, sind wir daraufhin an die Stadt Bad Nauheim herangetreten, mit der Bitte, sie möge doch die Wassertiefe am Auslauf etwas erhöhen. Ein paar Meter um den Mönch, soweit ein Bagger vom Rand reicht, hätten bereits genügt, da sich die Fische beim Ablassen an der tiefsten Stelle sammeln.

Das wurde uns dann auch nach einem durchgeführten Ortstermin am 02.02.2000 zugesagt. Zugegen waren Herr Rohde als Bürgermeister, Herr Schwarz vom Amt für Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises, Herr Noll von der unteren Wasserbehörde, Herr Herrmann vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Herr Hedrich und Herr Kahl vom ASV-Bad Nauheim, Herr Nein von der Naturschutzgruppe Bad Nauheim, Frau Campino und Herr Nawrath als ehrenamtliche Umweltschutzbeauftragte und Herr Kais vom Bauamt Bad Nauheim.

In diesen Zug sollten auch gleich einige Pappeln mit gefällt werden, wofür, so wurde uns gesagt, die Genehmigung seit etlichen Jahren vorliege. Am 28.02.2000 wurde uns das Ergebnis des Ortstermins schriftlich zugestellt. Bis zum 15 März sollten die Pappeln gefällt werden und danach mit dem Ausbaggern des zweiten Teiches begonnen werden. Freudig stellten wir dann in der 10. KW fest, daß es endlich losging mit den angekündigten Maßnahmen.

Bis am Mittwoch der 10. KW war die Welt noch in Ordnung. An diesem Vormittag rief ein Mitarbeiter der Stadt im Auftrag von Herrn Schwarz unseren 1. Vorsitzenden W. Hedrich an und forderte ihn auf, bis zum Abend des gleichen Tages die Teiche zu füllen, andernfalls eine sofortige Anzeige erfolge. Auf die Anmerkung, daß ein großer Teil der Mitglieder berufstätig ist, wurde auf Rentner verwiesen, die das gefälligst erledigen sollten. Notgedrungen mussten mehrere Mitglieder Urlaub nehmen, um der schroffen Aufforderung nachzukommen.

Die Art und Weise des Herrn Schwarz kann man aus unserer Sicht nur als unverschämt bezeichnen. Es ist nicht die Aufforderung an sich, die so befremdend wirkt, aber der Ton und der Zeitrahmen sind es. Ein Gespräch mit uns, bei einer Vorlaufzeit von zwei oder drei Tagen und dem Hinweis auf die frühe Krötenwanderung hätten schließlich auch genügt, Abhilfe zu schaffen.

Wir sind doch schließlich auch nicht daran interessiert, dass ein Teich länger als unbedingt notwendig trocken liegt.



 

Ablassen Ablassen



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A U S B A G G E R N   1 9 8 9 / 1 9 9 0 

Nachdem die Stadt Bad Nauheim im Jahr 1989 damit begonnen hatte, den unteren Waldteich auszubaggern, regte sich, wie in Deutschland so üblich, sofort Widerstand dagegen. In einem Artikel von 1991 kam die Naturschutzgruppe zu Wort. Sie sprach unter anderem davon, dass nun zwei Drittel des Schilfbestandes endgültig vernichtet worden sei, dass die Ufer zu steil gemacht wurden, dass die Angler die Teiche tiefer machen wollen, um mehr Platz für Fische zu haben, dass wertvolle Unterwasserpflanzen vernichtet wurden und dass die Teichmuschel ausgerottet wurde.

Der Tenor ging eindeutig in die Richtung: Die Angler sind alle Umweltfrevler, die nur an ihren Fang und nicht an die Natur denken. Es hatte in diesem Artikel nur noch die Forderung gefehlt, uns alle am nächsten Baum aufzuknüpfen. Seltsamerweise hat sich, als Jahre später der kleine Teich im Kurpark entschlammt wurde, niemand darüber aufgeregt. Wahrscheinlich deshalb, weil die Maßnahme nicht von uns Anglern, sondern von "echten, guten Naturschützern" angeregt wurde. Im Gegenteil, man war voll des Lobes und wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass durch diese Maßnahme zwar Kleintiere getötet wurden, ein Ausbaggern bei einem euthrophen Teich aber alle 20 Jahre notwendig wäre.

Zu den in dem Artikel von 1991 vorgebrachten Anschuldigungen ist erst einmal folgendes zu sagen:

Die Schlammschicht im untersten Teich hatte damals eine Mächtigkeit von bis zu 1,5 m. An dem Verschlammen sind selbstverständlich auch Fische beteiligt, aber auch andere Tiere wie Wasservögel tragen ebenso dazu bei. Der hohe Eutrophierungsgrad, der aus den Düngemitteln der Landwirtschaft und dem Einbringen von Nährstoffen in Form von “Brot für die Ente“ herrührt, trägt auch ohne den Endwirt Fisch dazu bei. Verlandung ist eben ein natürlicher Alterungsprozess von Teichen und Seen. Möchte man ein Gewässer erhalten, muss man schon etwas unternehmen und darf nicht tatenlos zusehen.

Beschleunigend in Bezug auf die Verlandung kommt hinzu, dass, wie es der Name "Waldteich" schon sagt, der Teich auch am Waldrand liegt. Die Blätterfracht ist enorm, die jährlich in das Gewässer eingebracht wird. Einmal im Teich als Sediment, gibt es keinen natürlichen Weg mehr hinaus. Diese Quelle ist meiner Ansicht nach die Größte und hauptverantwortlich für die Sedimentschicht.

Die Sedimentschicht in einem Teich oder See ist ja leider nicht nur eine Phosphatsenke, sondern schleust bei Sauerstoffmangel auch Phosphate zurück in das Freiwasser, auch bekannt unter der sogenannten Phosphat-Rücklösung. Die obersten paar Millimeter des Sediments können übrigens mehr Phosphate enthalten, als der gesamte darüberliegende Wasserkörper. Je dicker die Sedimentschicht und je flacher ein Gewässer ist, desto größer ist übrigens auch der Grad der Rücklösung.

Bereits in den Jahren zuvor hatten wir festgestellt, dass die Wasserqualität des untersten Teiches immer schlechter wurde. So etwas ist letztlich nicht nur eine Gefahr für die darin lebenden Fische, auch alle anderen darin lebenden Tiere, wie beispielsweise Larven von Eintagsfliegen, Libellen und Köcherfliegen sind davon betroffen. Selbst der Laich von Fröschen oder Kröten bleibt davon nicht unbeeinflusst. Zum Einen konnte man immer wieder feststellen, dass überall Methanblasen aufstiegen, die aus den Abbauprozessen innerhalb der Schlammschicht herrührten. Zum Anderen stieg durch das geringe Wasservolumen die Wassertemperatur im Sommer auf fast letale Werte. Einhergehend mit der hohen Wassertemperatur sinkt natürlich auch die Menge an Sauerstoff, die im Wasser gebunden werden kann.

Durch die Eutrophierung und die hohen Temperaturen konnten sich auch die Schwebalgen prächtig vermehren. Diese sorgen für extreme Schwankungen des Sauerstoffgehaltes im Laufe eines Tages. So ist tagsüber mit einer Übersättigung zu rechnen, während nachts, kurz vor Sonnenaufgang, der Sauerstoffgehalt nahe Null liegen kann.

Da Pflanzen Kohlendioxyd für die Photosynthese benötigen, steigt bei einem Kohlendioxydmangel und einem schwach mit Kalk gepufferten Gewässer der PH-Wert an. Das kann wiederum zu einer dissoziationsbedingten Verschiebung des Verhältnisses von Ammonium zu dem extrem giftigen Stoff Ammoniak führen. Bereits bei geringen Mengen Ammonium im Wasser kann diese Verschiebung tödlich für viele Tierarten wirken. Außerdem sind hohe PH-Werte selbst schädlich und können Schleimhäute und Kiemen von Tieren schädigen. Zudem werden die Tiere dadurch anfälliger für Parasiten und Pilzbefall.

All das tritt natürlich auch in einem Gewässer mit einer größeren Tiefe auf, nimmt aber bei weitem nicht diese Ausmaße an. Kontinuierliche Messungen der Umweltparameter haben gezeigt, dass seitdem zu keinem Zeitpunkt mehr gefährliche Grenzwerte überschritten wurden.

Das Meckern über den angeblich vernichteten Schilfbestand rührt allein daher, dass den Verfassern des Artikels wohl nicht klar war, dass die sichtbaren Teile des Schilfs im Winter absterben, scheinbar wurde auch nur in dieser Zeit eine Inspektion der Teiche durchgeführt. Schaut man sich die Bilder an, die vor und nach dem Ausbaggern gemacht wurden, kann man keine Abnahme des Schilfbestandes feststellen. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Auch sind ausgeprägte Flachwasserzonen mit einer Wassertiefe von weniger als 50 cm vorhanden, wie uns vorliegende Bilder des Zustandes nach dem Ausbaggern und vor dem Bespannen verdeutlichen. Scheinbar hat sich von der Naturschutzgruppe niemand die Mühe gemacht, den Teich in diesem Zustand anzusehen.

Teichmuscheln wurden ehemals von uns Anglern in die Teiche eingebracht, vor 1968 gab es diese in den Waldteichen nicht. Vor und während dem Ausbaggern wurden von uns bösen Naturfrevlern etwa 3 Zentner Teichmuscheln unter den allerschwierigsten Umständen geborgen und zur Zwischenlagerung in die zwei oberen und in heimische Gartenteiche verbracht. Diese Muscheln wurden nach dem Bespannen des unteren Teiches auch selbstverständlich wieder zurückgesetzt. Ich glaube nicht, dass die Naturschutzgruppe in dieser Beziehung ähnliches an den Waldteichen geleistet hat.

Die Teiche wurden von uns auch nicht tiefer gemacht, um mehr Fische besetzen zu können. Wer so etwas ernsthaft annimmt und auch noch öffentlich von sich gibt, hat keinerlei Ahnung einer guten fachlichen Bewirtschaftung von Teichen und disqualifiziert sich selbst.

In dem Artikel wurde auch angedeutet, dass der Angelsportverein für das Abholzen der Weiden und Pappeln verantwortlich gemacht werden müsse. Dem ist nicht so. Wir waren weder Auftraggeber noch ausführende. Wie auch später im Jahr 2000 war diese Maßnahme vom Amt für Naturschutz und Landentwicklung des Wetteraukreises genehmigt.

Es ist unserer Ansicht nach aber absolut richtig, dass die Pappeln entfernt wurden. Das Laub von Pappeln kann durch das hohe C/N Verhältnis nur sehr schwer von Mikroorganismen abgebaut werden. Pappeln gehören zu den Baumarten, die nur einen flaches Wurzelwerk ausbilden, dadurch sind sie nicht gut im Boden verankert und können bei einem Sturm leicht entwurzelt werden. Pappeln weichen mit ihren Wurzeln auch der Bodenfeuchte im Ufer aus. Solche abbiegenden Wurzeln führen zur Auskolkung der Ufer und können dazu führen, dass die Böschung einstürzt und die Bäume umfallen. Die Pappel gehört natürlicherweise in die Weichholzaue, also ein gutes Stück entfernt von der Uferlinie und nicht direkt ans Ufer eines Gewässers.

Dass durch das Ausbaggern auch Wasserpflanzen entfernt wurden, lässt sich bei so einer Maßnahme leider nicht verhindern. Traurig, aber wahr, es sind eben Kollateralschäden. Wie bereits angesprochen, wurde der kleine Kurparkteich auch entschlammt, sogar der große Teich wurde bereits des öfteren komplett trockengelegt.

Und last, but not least, die untere Naturschutzbehörde hat uns noch einmal im Nachhinein bestätigt, dass die Maßnahme absolut notwendig war und diese auch vorbildlich durchgeführt wurde.

Im Vorfeld wurden übrigens bereits die folgenden Gremien in die Planung einbezogen:
Der Bürgermeister
Das Wasserwirtschaftsamt
Das Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung
Die untere Naturschutzbehörde
Der zuständige Revierförster
Der Leiter des Bauamtes
Das Grünamt
Das Ordnungsamt
Der ASV Bad Nauheim

Wer sich übrigens einmal ansehen möchte, wie der untere Teich ohne diese Maßnahme heute aussehen würde, sollte einmal in den Sommermonaten den oberen Waldteich betrachten.


 


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